In der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Pflegepflichtversicherung automatisch enthalten. Der Beitrag ist als prozentualer Anteil des beitragspflichtigen Einkommens gestaltet und wird gemeinsam mit dem Krankenkassenbeitrag erhoben. Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag mit ihrem Arbeitgeber, Selbstständige zahlen ihn vollständig selbst.
Was das konkret bedeutet: Wer nach dem Dienstende ein Bruttogehalt von 3.500 Euro im Monat hat und Kinder hat, zahlt rund 126 Euro im Monat in die Pflegeversicherung – davon übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte. Kinderlose zahlen mehr, weil der Gesetzgeber über den Beitragszuschlag einen Anreiz zur Familiengründung setzen will.
Kinderlosenzuschlag: Wer keine Kinder hat und über 23 Jahre alt ist, zahlt einen Aufschlag auf den Pflegeversicherungsbeitrag. Dieser Zuschlag gilt unabhängig davon, ob man in der GKV oder PKV versichert ist.
In der privaten Krankenversicherung funktioniert die Beitragskalkulation der Pflegepflichtversicherung anders. Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter und – in bestimmten Fällen – vom Gesundheitszustand. Er ist einkommensunabhängig und bleibt grundsätzlich konstant, kann aber durch Beitragsanpassungen steigen.
| Eintrittsalter |
Monatsbeitrag (ca.) |
Kinderlosenzuschlag |
| 25 Jahre |
~ 30–45 € |
ja, gesetzlich |
| 35 Jahre |
~ 40–60 € |
ja, gesetzlich |
| 45 Jahre |
~ 55–80 € |
ja, gesetzlich |
Die Tabelle zeigt Richtwerte – konkrete Beiträge variieren je nach Anbieter und Tarif. Was sie deutlich macht: Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger. Der Beitrag eines 25-Jährigen bleibt als Ausgangsbasis erhalten und steigt nicht allein deshalb, weil man älter wird. Das ist ein wesentlicher Unterschied zur GKV, wo der Beitrag mit dem Einkommen wächst.
Für ausscheidende Soldaten, die bisher keine eigenen Versicherungsbeiträge gezahlt haben, ist der Wechsel in ein beitragspflichtiges System oft eine spürbare finanzielle Veränderung. Die Pflegepflichtversicherung ist dabei nur ein Baustein neben der Krankenversicherung selbst. Wer die Gesamtbelastung realistisch einschätzen will, sollte beide Beiträge zusammen betrachten.
Planungshinweis: Wer nach dem Dienstende in die GKV wechselt und ein mittleres Einkommen hat, zahlt für Kranken- und Pflegeversicherung zusammen schnell 400 bis 600 Euro im Monat. Wer in die PKV wechselt, sollte die private Pflegepflichtversicherung von Anfang an in die Beitragskalkulation einbeziehen.
Im Verhältnis zu dem, was sie im Ernstfall leistet, ist die Pflegepflichtversicherung – ob gesetzlich oder privat – kein teures Produkt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und bietet eine Basisabsicherung, die ohne sie vollständig aus eigener Tasche finanziert werden müsste. Wer die monatlichen Pflegeheimkosten von bis zu 4.000 Euro Eigenanteil dagegenstellt, relativiert jeden noch so hohen Monatsbeitrag schnell.
Was die Pflegepflichtversicherung nicht leistet, ist eine vollständige Absicherung. Die Lücke zwischen dem, was sie zahlt, und dem, was Pflege tatsächlich kostet, ist real und wächst. Genau hier setzt die private Pflegezusatzversicherung an – aber das ist Thema der nächsten Artikel.